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Forderungen an die Politik

Schoolbiker brauchen Sicherheit

AKTIONfahrRAD will das Kinder und Jugendliche sicher im Straßenverkehr radeln können. Darum hat sie folgende Forderungen an die Politik aufgestellt:

Forderungen an die Bundesebene

  • Fußverkehrs- und fahrradfreundliches Schulumfeld. Alle Straßen, die laut Schulwegeplänen von Kindern benutzt werden, sollen prioritär fußverkehrs- und fahrradfreundlich umgestaltet werden, d.h. die Umsetzung kinderfreundlicher Planungen muss in der StVO vereinfacht werden:

  1. Umsetzung von Tempo 30 als auf diesen Straßenabschnitten für mehr Übersicht und einen kürzeren Anhalteweg. Die Entscheidungskompetenz über die Anordnung von Tempo 50 auf Hauptverkehrsstraßen als Ausnahme muss bei den Kommunen liegen.
  2. Fahrradstraßen, die sich im Umfeld von Schulen befinden, können von den Kommunen ohne Berücksichtigung von Nutzerzahlen einfach ausgewiesen werden.
  3. Senken der Richtwerte für den Einsatz von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen). Auch in Tempo-30-Zonen sollen Zebrastreifen einfach eingesetzt werden können.
  4. Generelles Halte- und Parkverbot im direkten Schul-Umfeld, um Kindern zu Fuß und mit dem Fahrrad einen sichereren Weg zu ermöglichen.
  5. Elternhaltestellen als Zusatzzeichen in die StVO aufnehmen für nicht auf andere Verkehrsmittel zu verlagernde Kfz-Fahrten, da sie Kindern einen sichereren Fuß- und Radverkehr ermöglichen und den morgendlichen Bringverkehr ordnen.
  • Verpflichtender Einbau von Abbiegeassistenten in alle LKW, damit diese beim Abbiegen automatisch stoppen, wenn ein Radfahrer sich im toten Winkel befindet.
  • Mehr Kontrollen und höhere Bußgelder im Schulumfeld für Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (beispielsweise hinsichtlich Falschparken oder Geschwindigkeitsbeschränkungen im Schulumfeld). Bußgelder für Falschparkende sollen auf das Niveau europäischer Nachbarländer (z. B. Dänemark oder Niederlande) angehoben werden.
  • Radfahrausbildung in Fahrlehrergesetz, Aufnahme der Pflicht des Fahrlehrers zum erfolgreichen Abschluss einer Radfahrausbildung im Fahrlehrergesetz, z. B. Ausbildung analog unserer Lehrerausbildung in NRW mit dem Landessportbund NRW.

Forderungen an die kommunale und Landesebene


  • Das Fahrrad in die Schulen bringen:

  1. Integrierte Schulmobilitätspläne und Mobilitätsbildung verpflichtend festlegen. (Rad)Schulweg- sowie Lehrpläne für Mobilitätsbildung sind eine geeignete Maßnahme für eine sichere Verkehrsbeteiligung der Kinder. Die Aufstellung von Schulmobilitätsplänen und die dafür nötigen Beteiligungsverfahren (auch von Kindern) müssen auf Bundesebene verbindlich gesetzlich geregelt werden.
  2. Auf Landesebene muss Mobilitätsbildung als fester Bestandteil in die Lehrpläne der Primar- und Sekundarstufen aufgenommen werden und Radfahren in der Lehrerausbildung berücksichtigt werden.
  3. Verpflichtendes Erstellen von Radschulwegpläne für Schulen in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und den SchülerInnen.
  4. Ermittlung der Hauptschulwegrouten und Durchführung einer Sicherheitsauditierung im mindestens dreijährigen Abstand.
  5. Gestufte Fahrradausbildung beginnend ab dem ersten Schuljahr, darauf aufbauend eine motorische Fahrradprüfung im 3. Schuljahr und einer Verkehrsprüfung im 1. Halbjahr des 4. Schuljahres.
  • Grundsätzliche Trennung von Fuß- und Radverkehr.
  • Ermittlung von Kinderunfallschwerpunkten neben den „normalen Unfallschwerpunkten“ mit niedriger angesetzten Anforderungen wie z. B. „zwei Leichtverletzte Kinder < 16 Lebensjahren.“ zur Ausweisung einer Verkehrsfläche als Unfallschwerpunkt. Verpflichtung zur Beseitigung der Unfallschwerpunkte innerhalb von zwei Jahren nach Feststellung und strukturelle Verbesserungen aus den Schulweg-Sicherheitsauditierungen innerhalb von drei Jahren nach deren Feststellung.
  • Mehr Fahrrad- und Rollerstellplätze an Schulen, diese müssen ausreichend und qualitativ hochwertig vorhanden sein, was in allen Landesbauordnungen vorgesehen werden soll, mindestens in Höhe von 20% der durchschnittlichen Schülerzahlen der letzten drei Jahre durch den Schulträger.
  • Mehr Investitionen für den Radverkehr von 25 Euro pro Einwohner durch Kommunen und Landkreise.
  • Einrichtung einer Landesarbeitsgruppe für Kinder- und Jugendmobilität bestehend aus Vertreter*innen der Ministerien Gesundheit, Verkehr, Innern und Kultus (Schule) mit dem Ziel der Auslobung von Projekten für Kommunen und freie Träger, die der Förderung der Kindermobilität und wissenschaftlichen Aufbereitung der Effekte dienen.

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